Krankenkasse und Beckenbodentrainer: Wann wird ein Beckenbodentrainer bezahlt?

Ein Beckenbodentrainer kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Entscheidend ist allerdings, um welche Art von Gerät es sich handelt und ob es medizinisch notwendig ist. Ein privat gekaufter Beckenbodentrainer oder ein Fitnessgerät zur allgemeinen Vorsorge wird in der Regel nicht automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Anders kann die Situation bei einem ärztlich verordneten Inkontinenztherapiegerät, Biofeedbackgerät oder Elektrostimulationsgerät sein. Solche Geräte können als Hilfsmittel eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Harn- oder Stuhlinkontinenz diagnostiziert wurde und das Gerät Bestandteil eines medizinischen Behandlungskonzepts ist.

Kurz erklärt: Die Krankenkasse kann die Kosten für einen Beckenbodentrainer beziehungsweise ein entsprechendes Therapie- oder Biofeedbackgerät übernehmen, wenn eine medizinische Indikation besteht und die Voraussetzungen der jeweiligen Krankenkasse erfüllt sind. Ein Rezept allein garantiert die Kostenübernahme nicht. Wichtig sind die richtige Diagnose, das passende Hilfsmittel und die Versorgung über einen zugelassenen beziehungsweise vertraglich eingebundenen Leistungserbringer.

Was ist ein Beckenbodentrainer?

Ein Beckenbodentrainer ist ein Hilfsmittel oder Trainingsgerät, das dabei unterstützen soll, die Beckenbodenmuskulatur gezielt wahrzunehmen, anzuspannen, zu entspannen und langfristig zu kräftigen. Je nach Modell funktionieren die Geräte sehr unterschiedlich.

Manche Beckenbodentrainer arbeiten mit Biofeedback. Dabei misst das Gerät beispielsweise die Muskelaktivität und gibt eine Rückmeldung darüber, ob und wie stark die Beckenbodenmuskulatur angespannt wird. Dadurch kann es leichter werden, die richtige Muskulatur gezielt zu aktivieren.

Andere Geräte nutzen Elektrostimulation. Dabei werden elektrische Impulse eingesetzt, um die Beckenbodenmuskulatur zu stimulieren. Außerdem gibt es Kombinationsgeräte, die Biofeedback und Elektrostimulation miteinander verbinden.

Für die Frage „Zahlt die Krankenkasse meinen Beckenbodentrainer?“ ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Denn nicht jedes Gerät, das im Handel als Beckenbodentrainer angeboten wird, ist automatisch ein verordnungsfähiges Hilfsmittel.

Wann übernimmt die Krankenkasse einen Beckenbodentrainer?

Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich eher dann infrage, wenn der Beckenbodentrainer medizinisch erforderlich ist und im Rahmen einer konkreten Behandlung eingesetzt wird. Ein typisches Beispiel ist die Therapie einer Harninkontinenz.

Der GKV-Spitzenverband führt im Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur sowie elektronische Messsysteme zur Messung der Beckenboden-Muskelaktivität. Auch Inkontinenztherapiegeräte mit Elektrostimulation und Biofeedback sind dort entsprechenden Produktgruppen zugeordnet.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Produkt aus einem Online-Shop automatisch von der Krankenkasse bezahlt wird. Für die konkrete Versorgung spielen neben der medizinischen Notwendigkeit auch das jeweilige Produkt, die Hilfsmittelnummer, die Verträge der Krankenkasse und der gewählte Leistungserbringer eine Rolle.

Medizinische Diagnose

Eine Erkrankung oder Beschwerde wie beispielsweise Harninkontinenz kann die Grundlage für eine medizinisch begründete Versorgung bilden.

Ärztliche Verordnung

Je nach Hilfsmittel und Krankenkasse kann eine ärztliche Verordnung beziehungsweise Genehmigung erforderlich sein.

Passendes Hilfsmittel

Das konkrete Gerät muss für die entsprechende Versorgung geeignet und gegebenenfalls im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein.

Vertragspartner

Die Versorgung erfolgt häufig über einen Vertragspartner der Krankenkasse, beispielsweise ein Sanitätshaus oder einen spezialisierten Hilfsmittellieferanten.

Welche Beckenbodentrainer zahlt die Krankenkasse?

Eine pauschale Liste nach dem Motto „Diese Marke wird bezahlt, diese nicht“ ist bei Beckenbodentrainern meist nicht zuverlässig. Entscheidend ist nicht allein der Markenname, sondern vor allem, welche medizinische Funktion das Gerät erfüllt und wie es in der Hilfsmittelversorgung eingeordnet ist.

Bei einer ärztlich diagnostizierten Inkontinenz können beispielsweise Biofeedbackgeräte oder Elektrostimulationsgeräte eingesetzt werden. Die DAK-Gesundheit nennt Inkontinenztherapiegeräte ausdrücklich als mögliche Hilfsmittel. Dazu gehören Muskelstimulatoren, Biofeedbackgeräte und Kombinationsgeräte. Die DAK übernimmt die Kosten für entsprechende Geräte und Zubehör im Rahmen ihrer Versorgungspauschalen; die Geräte werden für die Dauer der Therapie in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. 

Auch die BARMER führt Hilfsmittel zum Training der Beckenbodenmuskulatur innerhalb ihrer Hilfsmittelversorgung auf. 

Bei der KKH besteht ebenfalls ein Vertrag zur aufzahlungsfreien Versorgung mit bestimmten Inkontinenztherapiegeräten und elektronischen Messsystemen der Beckenboden-Muskelaktivität. 

Auch bei einzelnen AOKs bestehen entsprechende Verträge. So hat beispielsweise die AOK Bayern eine Versorgung mit bestimmten Elektrostimulations- und Inkontinenztherapiegeräten sowie elektronischen Messsystemen zur Beckenboden-Muskelaktivität vereinbart. Die AOK Niedersachsen hat zum 1. Juli 2026 ebenfalls einen entsprechenden Vertrag veröffentlicht. 

Welche Diagnose ist für die Kostenübernahme wichtig?

Für die Krankenkasse ist nicht entscheidend, dass jemand seinen Beckenboden einfach stärker trainieren möchte. Eine medizinische Versorgung wird vielmehr dann interessant, wenn eine konkrete Diagnose beziehungsweise behandlungsbedürftige Funktionsstörung vorliegt.

Ein häufiger Grund für die Versorgung mit einem Beckenboden- oder Inkontinenztherapiegerät ist Harninkontinenz. Dazu gehören beispielsweise Belastungsinkontinenz, Dranginkontinenz oder eine Mischform.

Je nach Ursache und Ausprägung können verschiedene Behandlungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Beckenbodentraining, Physiotherapie, Biofeedback, Elektrostimulation, Verhaltenstherapie oder weitere medizinische Maßnahmen.

Die DAK weist ausdrücklich darauf hin, dass Inkontinenztherapiegeräte nicht isoliert betrachtet werden sollten. Vor der Anwendung sollte die Ursache der Inkontinenz ärztlich abgeklärt werden; das Gerät wird begleitend zu einem individuellen Therapiekonzept eingesetzt. 

Braucht man für einen Beckenbodentrainer ein Rezept?

Wenn die Krankenkasse die Kosten im Rahmen einer Hilfsmittelversorgung übernehmen soll, kann eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Das genaue Verfahren hängt jedoch vom Gerät, der Diagnose und der jeweiligen Krankenkasse ab.

Bei einer medizinisch notwendigen Versorgung sollte zunächst eine Ärztin oder ein Arzt die Beschwerden untersuchen und die passende Therapie festlegen. Bei Inkontinenz können beispielsweise Hausärztinnen und Hausärzte, Urologinnen und Urologen oder Gynäkologinnen und Gynäkologen Ansprechpartner sein.

Das Rezept beziehungsweise die Verordnung sollte möglichst genau erkennen lassen, welche medizinische Versorgung benötigt wird. Anschließend wird die Verordnung je nach Krankenkasse direkt oder über einen Vertragspartner eingereicht.

Wichtig: Kaufe ein teures Gerät nicht vorschnell selbst und reiche anschließend einfach die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht automatisch garantiert. Besser ist es, die Kostenübernahme vor dem Kauf mit der Krankenkasse beziehungsweise dem vorgesehenen Hilfsmittellieferanten zu klären.

Wie läuft die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab?

Der Ablauf kann je nach Krankenkasse etwas unterschiedlich sein. Grundsätzlich beginnt die Versorgung aber mit der medizinischen Abklärung der Beschwerden.

Bei bestehender Inkontinenz wird zunächst festgestellt, welche Form der Inkontinenz vorliegt und welche Behandlung sinnvoll ist. Anschließend kann geprüft werden, ob ein Biofeedbackgerät, ein Elektrostimulationsgerät oder ein anderes Hilfsmittel geeignet ist.

Wenn ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet wird, erfolgt die Versorgung häufig über einen Vertragspartner der Krankenkasse. Die DAK beschreibt beispielsweise eine Versorgung über einen exklusiv beauftragten Vertragspartner und eine leihweise Bereitstellung des Therapiegeräts für einen begrenzten Zeitraum. 

Das bedeutet: In vielen Fällen kauft die versicherte Person das Therapiegerät nicht selbst. Stattdessen wird das Hilfsmittel im Rahmen der Krankenkassenversorgung bereitgestellt.

Wie viel kostet ein Beckenbodentrainer mit Rezept?

Wie hoch die eigenen Kosten ausfallen, hängt davon ab, ob es sich tatsächlich um ein verordnungsfähiges Hilfsmittel handelt und welche Regelungen für die konkrete Versorgung gelten.

Bei einer genehmigten Hilfsmittelversorgung kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Bei bestimmten Versorgungen können darüber hinausgehende Kosten entstehen, wenn Versicherte ausdrücklich eine aufwendigere oder nicht medizinisch notwendige Ausstattung wählen.

Die DAK gibt beispielsweise an, dass bei ihren Inkontinenztherapiegeräten kein zusätzlicher Eigenanteil anfällt, sondern lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu leisten ist. 

Deshalb lässt sich kein allgemeingültiger Preis nennen. Entscheidend ist die konkrete Versorgung durch die jeweilige Krankenkasse.

Was bringt ein Beckenbodentrainer wirklich?

Ein Beckenbodentrainer kann vor allem dabei helfen, die Wahrnehmung und gezielte Aktivierung der Beckenbodenmuskulatur zu verbessern. Das kann besonders dann interessant sein, wenn es schwerfällt, die richtigen Muskeln bewusst anzuspannen.

Biofeedback kann beispielsweise sichtbar oder anderweitig rückmelden, wie stark die Muskulatur aktiviert wird. Dadurch kann das Training kontrollierter erfolgen.

Elektrostimulation verfolgt einen anderen Ansatz. Dabei wird die Muskulatur durch elektrische Impulse stimuliert. Solche Geräte können bei bestimmten Formen von Inkontinenz als Teil eines umfassenden Therapiekonzepts eingesetzt werden.

Wichtig ist jedoch: Ein Beckenbodentrainer ersetzt keine Diagnose und nicht automatisch eine physiotherapeutische Behandlung. Die DAK betont ebenfalls, dass Inkontinenztherapiegeräte lediglich eine Therapie unterstützen und die zugrunde liegende Ursache nicht selbstständig beseitigen.

Wann hilft ein Beckenbodentrainer – und wann eher nicht?

Ob ein Gerät sinnvoll ist, hängt stark davon ab, warum die Beckenbodenmuskulatur Beschwerden verursacht. Bei einer geschwächten Beckenbodenmuskulatur kann gezieltes Training ein wichtiger Bestandteil der Behandlung sein.

Besonders bei Belastungsinkontinenz, bei der beispielsweise beim Husten, Niesen, Lachen oder Sport ungewollt Urin verloren geht, spielt das Beckenbodentraining eine wichtige Rolle. Auch nach Schwangerschaft und Geburt oder bei altersbedingten Veränderungen kann ein gezieltes Training sinnvoll sein.

Bei Dranginkontinenz oder anderen Formen von Blasenfunktionsstörungen kann dagegen ein anderes Behandlungskonzept erforderlich sein. Deshalb sollte nicht jede Form von Inkontinenz ausschließlich mit einem Beckenbodentrainer behandelt werden.

Die DAK empfiehlt bei Inkontinenz eine Kombination verschiedener Therapiebausteine, zu denen unter anderem medizinische Diagnostik, Physiotherapie, Beckenbodentraining und gegebenenfalls Hilfsmittel gehören können. 

Für wen lohnt sich ein Beckenbodentrainer auf Rezept?

Ein Beckenbodentrainer auf Rezept kann vor allem für Menschen interessant sein, bei denen eine medizinisch relevante Beckenbodenfunktionsstörung oder Inkontinenz festgestellt wurde und ein entsprechendes Gerät sinnvoll in die Therapie integriert werden kann.

Das kann beispielsweise nach einer Geburt, bei Belastungsinkontinenz, nach bestimmten Operationen oder bei anderen Formen einer Beckenbodenschwäche der Fall sein. Auch Männer können von einer gezielten Beckenbodentherapie profitieren, etwa nach bestimmten urologischen Eingriffen.

Bei Inkontinenz

Ein Therapiegerät kann Teil einer gezielten Behandlung von Harn- oder Stuhlinkontinenz sein.

Bei schwacher Muskulatur

Biofeedback oder andere Trainingsmethoden können dabei unterstützen, die Muskulatur gezielter wahrzunehmen und zu aktivieren.

Nach Schwangerschaft oder Geburt

Ein gezieltes Beckenbodentraining kann helfen, die Muskulatur wieder bewusst anzusteuern und zu kräftigen.

Nach bestimmten Operationen

Je nach medizinischer Situation kann ein Beckenbodentraining Bestandteil der Nachsorge und Rehabilitation sein.

Typische Fehler bei der Kostenübernahme

„Jeder Beckenbodentrainer wird von der Krankenkasse bezahlt.“

Nein. Entscheidend ist, ob das konkrete Gerät als entsprechendes Hilfsmittel vorgesehen ist und die Voraussetzungen für eine Versorgung erfüllt sind. Ein frei verkäuflicher Trainer ist nicht automatisch eine Kassenleistung.

„Ich kaufe das Gerät einfach selbst und reiche die Rechnung ein.“

Das kann problematisch sein. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht garantiert. Deshalb sollte die Kostenübernahme vor dem Kauf geklärt werden.

„Ein Rezept bedeutet automatisch, dass die Krankenkasse zahlt.“

Nicht zwingend. Auch bei einer Verordnung können weitere Voraussetzungen gelten. Beispielsweise kann die Versorgung über einen Vertragspartner der Krankenkasse erfolgen müssen.

„Das teuerste Gerät ist automatisch das beste.“

Nein. Entscheidend ist, ob das Gerät zur Diagnose und zum Therapieziel passt. Ein medizinisch passendes und richtig angewendetes Gerät ist wichtiger als eine möglichst umfangreiche Ausstattung.

„Der Beckenbodentrainer reicht allein aus.“

In vielen Fällen nicht. Ein Gerät sollte – wenn es medizinisch eingesetzt wird – in ein passendes Therapiekonzept eingebunden sein. Dazu können beispielsweise Beckenbodengymnastik, Physiotherapie, Verhaltenstraining oder weitere Maßnahmen gehören.

Praktische Tipps: So gehst du bei der Krankenkasse vor

Wenn du wissen möchtest, ob deine Krankenkasse einen Beckenbodentrainer auf Rezept übernimmt, solltest du nicht direkt ein Gerät kaufen. Sinnvoller ist es, zunächst die medizinische Situation abzuklären.

Besprich deine Beschwerden mit einer Ärztin oder einem Arzt und frage konkret nach einer geeigneten Beckenbodentherapie. Wenn ein Hilfsmittel sinnvoll erscheint, kann die medizinische Verordnung entsprechend vorbereitet werden.

Im nächsten Schritt sollte die Krankenkasse beziehungsweise der vorgesehene Hilfsmittellieferant klären, welches Gerät im konkreten Fall zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei kann auch geprüft werden, ob eine bestimmte Hilfsmittelnummer oder ein Vertragspartner relevant ist.

  • Beschwerden zunächst medizinisch abklären lassen.
  • Nachfragen, ob ein Beckenboden- oder Inkontinenztherapiegerät medizinisch sinnvoll ist.
  • Vor dem Kauf mit der Krankenkasse die Kostenübernahme klären.
  • Prüfen, ob das gewünschte Gerät als Hilfsmittel verordnungsfähig ist.
  • Nach einem Vertragspartner oder Hilfsmittellieferanten der Krankenkasse fragen.
  • Das Gerät entsprechend der Einweisung und Therapieempfehlung verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Beckenbodentrainer und einem Inkontinenztherapiegerät?

Die Begriffe werden im Alltag teilweise durcheinander verwendet. Ein Beckenbodentrainer kann ein einfaches Trainingsgerät sein, das der allgemeinen Kräftigung oder Wahrnehmung des Beckenbodens dient.

Ein Inkontinenztherapiegerät wird dagegen gezielt im Rahmen einer medizinischen Behandlung eingesetzt. Dazu können beispielsweise Elektrostimulationsgeräte oder Biofeedbacksysteme gehören.

Diese Unterscheidung ist für die Kostenübernahme besonders relevant. Denn die Krankenkasse prüft nicht nur, ob ein Produkt „Beckenbodentrainer“ heißt, sondern ob eine medizinische Notwendigkeit und eine entsprechende Hilfsmittelversorgung vorliegen.

Beckenbodentraining ohne Gerät – ist das ebenfalls sinnvoll?

Ja. Ein Beckenbodentrainer ist nicht zwingend notwendig, um den Beckenboden zu trainieren. Viele Übungen können ohne Hilfsmittel durchgeführt werden.

Entscheidend ist vor allem, dass die richtigen Muskeln angespannt werden und das Training regelmäßig stattfindet. Bei Unsicherheit kann eine speziell ausgebildete Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut dabei helfen, die Beckenbodenmuskulatur korrekt wahrzunehmen und anzusteuern.

Gerade bei bestehenden Beschwerden sollte nicht einfach möglichst kräftig angespannt werden. Der Beckenboden muss nicht nur Kraft entwickeln, sondern auch situationsgerecht entspannen können.

Fazit: Übernimmt die Krankenkasse einen Beckenbodentrainer?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankenkasse einen Beckenbodentrainer beziehungsweise ein medizinisches Biofeedback- oder Inkontinenztherapiegerät übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine medizinische Indikation besteht und das konkrete Hilfsmittel im Rahmen der geltenden Versorgung der Krankenkasse eingesetzt werden kann.

Besonders bei diagnostizierter Harn- oder Stuhlinkontinenz können entsprechende Geräte Bestandteil einer Behandlung sein. Die genaue Kostenübernahme hängt jedoch von der Krankenkasse, dem konkreten Hilfsmittel, der Verordnung und den bestehenden Verträgen ab.

Wer ein Gerät auf Rezept erhalten möchte, sollte deshalb zunächst die Beschwerden ärztlich abklären lassen und die Kostenübernahme vor dem Kauf mit der Krankenkasse oder dem vorgesehenen Hilfsmittellieferanten klären.

Die kurze Antwort: Ein Beckenbodentrainer wird nicht automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Bei einer medizinischen Indikation wie Harninkontinenz kann ein geeignetes Biofeedback-, Elektrostimulations- oder Inkontinenztherapiegerät jedoch als Hilfsmittel verordnet und über die Krankenkasse bereitgestellt werden. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, das konkrete Gerät und die Regelungen der jeweiligen Krankenkasse.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme von Beckenbodentrainern

Bezahlt die Krankenkasse einen Beckenbodentrainer?

Ja, bestimmte Beckenboden- und Inkontinenztherapiegeräte können von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Notwendigkeit und eine passende Versorgung als Hilfsmittel. Ein frei verkäuflicher Beckenbodentrainer wird dagegen nicht automatisch erstattet.

Kann ich einen Beckenbodentrainer auf Rezept bekommen?

Bei einer entsprechenden medizinischen Diagnose kann ein geeignetes Beckenboden- oder Inkontinenztherapiegerät verordnet werden. Ob und wie die Versorgung erfolgt, hängt vom konkreten Hilfsmittel und der Krankenkasse ab. Bei Inkontinenz können beispielsweise Biofeedback- und Elektrostimulationsgeräte eingesetzt werden.

Welche Diagnose braucht man für einen Beckenbodentrainer von der Krankenkasse?

Eine häufige medizinische Grundlage ist Harninkontinenz. Je nach Situation können aber auch andere Beckenbodenfunktionsstörungen eine Rolle spielen. Welche Diagnose und welches Hilfsmittel im Einzelfall geeignet sind, muss medizinisch beurteilt werden.

Welche Krankenkassen übernehmen einen Beckenbodentrainer?

Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben Regelungen zur Versorgung mit bestimmten Beckenboden- oder Inkontinenztherapiegeräten. Dazu gehören beispielsweise die DAK-Gesundheit, BARMER, KKH und verschiedene AOKs. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Krankenkasse und Hilfsmittel. 

Wie bekomme ich einen Beckenbodentrainer von der Krankenkasse?

Der erste Schritt ist die medizinische Abklärung und gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung. Anschließend sollte die Krankenkasse beziehungsweise ein Vertragspartner prüfen, welches passende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden kann. Vor dem privaten Kauf sollte die Kostenübernahme geklärt werden.

Übernimmt die Krankenkasse auch Biofeedback-Geräte für den Beckenboden?

Ja, bestimmte elektronische Biofeedback- beziehungsweise Messsysteme können Teil der Hilfsmittelversorgung sein. Der GKV-Spitzenverband führt elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität in der entsprechenden Hilfsmittelgruppe. Ob ein bestimmtes Gerät übernommen wird, hängt von der konkreten Versorgung und dem Vertrag der Krankenkasse ab. 

Muss ich einen von der Krankenkasse bezahlten Beckenbodentrainer kaufen?

Nicht unbedingt. Bei bestimmten Versorgungen wird das Therapiegerät von der Krankenkasse beziehungsweise einem Vertragspartner für die Dauer der Behandlung zur Verfügung gestellt. Die DAK beschreibt beispielsweise eine leihweise Versorgung mit Inkontinenztherapiegeräten. 

Was kostet ein Beckenbodentrainer mit Rezept?

Das hängt von der konkreten Versorgung und der Krankenkasse ab. Bei einer genehmigten Hilfsmittelversorgung kann die gesetzliche Zuzahlung anfallen. Zusätzliche Kosten sind abhängig von der jeweiligen Versorgung. Deshalb sollte vor der Bestellung geklärt werden, welche Kosten tatsächlich selbst getragen werden müssen.

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