Auf Rezept: Sanitätshausprodukte, die von gesetzlichen Krankenkassen häufig übernommen werden

Sanitätshäuser bieten eine Vielzahl von Produkten an, die zur Linderung von Beschwerden und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Viele dieser Hilfsmittel können bei entsprechender ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Doch welche Produkte gehören dazu, und wie funktioniert die Kostenübernahme?

Häufig übernommene Sanitätshausprodukte

1. Orthopädische Hilfsmittel 

Dazu zählen Einlagen, Orthesen und Bandagen, die bei Problemen wie Fußfehlstellungen, Gelenkarthrose oder Verletzungen verordnet werden. Diese Produkte unterstützen die betroffenen Körperteile, lindern Schmerzen und fördern den Heilungsprozess.

2. Gehhilfen 

Menschen mit eingeschränkter Mobilität können von der Krankenkasse Gehhilfen wie Gehstöcke, Rollatoren oder Unterarmstützen bezahlt bekommen. Diese Hilfsmittel helfen, die Selbstständigkeit zu bewahren und die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern.

3. Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen 

Bei Venenerkrankungen oder nach Operationen verordnen Ärzte oft Kompressionsstrümpfe, die die Durchblutung fördern und Schwellungen reduzieren. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für diese speziellen Strümpfe, wenn sie ärztlich verschrieben werden.

4. Reizstromgeräte 

Reizstromgeräte, auch TENS-Geräte genannt, werden bei chronischen Schmerzen, Muskelverspannungen oder Nervenstimulation eingesetzt. Diese Geräte können nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen werden und bieten eine nicht-medikamentöse Option zur Schmerzlinderung.

5. Allergiebettwäsche 

Für Menschen, die an Allergien gegen Hausstaubmilben leiden, kann spezielle Allergiebettwäsche verordnet werden. Diese Bettwäsche schützt vor Allergenen und trägt so zu einem erholsamen Schlaf bei. Die Kosten für Allergiebettwäsche können, je nach ärztlicher Verordnung, ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Der Weg zur Kostenübernahme

Um die Kosten für diese Sanitätshausprodukte von der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen, ist in der Regel ein Rezept vom behandelnden Arzt erforderlich. Mit diesem Rezept können Betroffene ein Sanitätshaus aufsuchen, das die Abwicklung mit der Krankenkasse übernimmt. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und eventuell anfallende Eigenanteile zu informieren, da diese je nach Krankenkasse und Produkt variieren können.

Fazit

Sanitätshausprodukte, die auf Rezept verordnet werden, bieten Betroffenen wertvolle Unterstützung im Alltag. Von orthopädischen Hilfsmitteln über Mobilitäts- und Inkontinenzprodukte bis hin zu Reizstromgeräten und Allergiebettwäsche: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele dieser essenziellen Hilfsmittel, um die Gesundheit und Lebensqualität ihrer Versicherten zu fördern. Wer ein Rezept erhält, sollte sich bei seinem Sanitätshaus umfassend beraten lassen, um das passende Produkt zu finden und die Kostenübernahme sicherzustellen.


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